HERZLICH
WILLKOMMEN
Zu Bagatellschäden gehören alle Schäden, deren voraussichtliche Reparaturkosten weniger als 700,- Euro betragen. In diesem Fall reicht ein Kostenvoranschlag völlig aus.
Falls Sie am Unfall keine Schuld tragen, so dürfen Sie sich im Haftpflichtfall ein eigenes, unabhängiges und fachkundiges Sachverständigenbüro aussuchen. Falls Sie eine Teil- oder Vollschuld am Unfall tragen, so kann die Versicherung einen eigenen Sachverständiger beauftragen. Nach Absprache mit der Versicherung ist es aber auch im Kaskofall möglich, eigenständig einen Gutachter zu beauftragen.
Falls Sie an dem Unfall keine Schuld tragen, d.h. ein Haftplfichtschaden vorliegt, muss die Unfallversicherng des Schadenverursachers die Kosten für die Erstellung des Gutachtens übernehmen. Sie sollten, um Ihre Forderungen und Ansprüche durchzusetzen, einen fachkundigen Rechtsanwalt hinzuziehen. Die Kosten für den Verkehrsanwalt wird im Haftpflichtfall auch von der gegnerichen Haftpflichtversicherung übernommen.
Ein technischer Totalschaden liegt dann vor, wenn die geschätzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert Ihres Kraftfahrzeugs übersteigen. In diesem Fall lässt sich das Auto nicht mehr reparieren.
Ist eine Reparatur des Fahrzeuges technisch möglich, jedoch wirtschaftlich nicht sinnvoll, so spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden (130% Regel).
Bei einem Totalschaden darf der Geschädigte sein eigenes Fahrzeug natürlich behalten, muss dann aber in Kauf nehmen, dass der veranschlagte Restwert vom ermittelten Wiederbeschaffungswert abgezogen wird.
Nach derzeit geltendem Recht wird die Mehrwertsteuer bei der sogenannten abstrakten bzw. fiktiven Abrechnung ohne Vorlage einer Rechnung nicht ausgezahlt. Es gilt folgender Grundsatz, Erstattung der Mehrwertsteuer nur, wenn sie auch tatsächlich angefallen ist. Hierbei muss die Reparatur auch nicht im vollen Umfang erfolgen.
Der Restwert eines Autos ist der Verkaufspreis im beschädigten und unreparierten Zustand. Dieser Wert wird in der Regel durch Angebote von regionalen gewerblichen Restwerthändlern und Autoverwertern bestimmt. Er ist immer dann von Bedeutung, wenn die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur in Frage steht.
Falls die Reparaturkosten (inkl. Wertminderung) den Wiederbeschaffungswert (Wert Ihres Fahrzeuges) um bis zu 30% übersteigen, hat der Geschädigte dennoch das Recht, sein Fahrzeug instand setzen zu lassen. Allerdings muss der Geschädigte das Fahrzeug weiterhin 6 Monate nutzen und eine fachgerechte Reparatur durchführen. Man spricht in diesem Fall von einem reparaturwürdigen Totalschaden und der sogenannten 130% Regelung.
Wichtig: Laut Gutachten dürfen die Reparaturkosten zzgl. einer eventuell ausgewiesenen Wertminderung 130% des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen.
Der Wert des Gegenstands und der Gegenstand selbst müssen geschützt werden.
Zwischen 1993-1995 hat unser Experte und Kopf des Unternehmens den Lacktechniker im Verbund mit der Betriebswirtschaftslehre erfolgreich abgeschlossen und darf sich fortan staatlich geprüfter technischer Fachwirt nennen.
Erworben wurde dieser Meistertitel 1995 vor dem Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer Freiburg.
Seit 1997 ist Ali Arkadas zudem Geschäftsführer eines erfolgreichen Karosserie- und Lackierbetriebs und verfügt somit über außerordentliche Praxiserfahrung.
2011 startet unser Geschäftsführer erfolgreich mit der Lizenzierung als KFZ Gutachter. Diese Lizenz erwarb er beim TÜV Rheinland Akademie GmbH in Berlin.
2013 entschied der Experte sich, sein Know-how zu erweitern und erwarb die Lizenz als Sachverständiger für Boote und Sportboote bis zu 72 Fuß (22 Meter) beim Verband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e.V.
KFZ Sachverständigenbüro Freund ist ein unabhängiges, stets zuverlässiges und freies Sachverständigenbüro mit langjähriger Erfahrung. Wir prüfen jegliche Art von KFZ Schäden. Außerdem gehört die KFZ Bewertung zu unseren Tätigkeiten. Neben der Erstellung von versicherungsunabhängigen Gutachten für PKWs, erstellen wir ebenso Gutachten für LKWs, Motorräder und Boote. Wir erstellen Schadengutachten für Haftpflichtschäden, Vollkaskoschäden sowie Teilkaskoschäden. Außerdem können wir für Sie auch Kostenvoranschläge erstellen.
Seit 1979 ist der Geschäftsführer Ali Arkadas im Handwerk tätig. 1993 bis 1995 erhielt er den Meistertitel und staatlich geprüften technischen Fachwirt. 1997 gründete er eine Unfallinstandsetzung. 2011 erlangte er den Sachverständigentitel, womit er sein Wissen rund um Kraftfahrzeuge erweiterte. Der Geschäftsführer kennt sich bestens in der Sachverständigenbranche aus und kennt durch langjährige Erfahrung jeden Trick der Versicherungen. Aus diesem Grund ist das KFZ Sachverständigenbüro Freund der richtige Ansprechpartner für Schäden an allen Fahrzeugen.